
Die gesetzliche Grundlage dieser Tätigkeit ist das Betreuungsgesetz (BtG). Dieses ist im Bürgerlichen Gesetzbuch – § 1814 ff BGB verankert.
Eine rechtliche Betreuung wird für volljährige Menschen eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig regeln können. Auf Antrag kann von der Person selber oder von Amts wegen beim örtlichen Betreuungsgericht ein Antrag auf Überprüfung der Notwendigkeit der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung gestellt werden.
Die gesetzliche Betreuung ist eine umfassende oder ergänzende Form der Unterstützung in rechtlichen, finanziellen und/ oder gesundheitlichen Bereichen.
Die gesetzliche Betreuung umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Betroffenen in den festgesetzten Aufgabenkreisen.
Die gesetzliche Betreuerin bzw. gesetzlicher Betreuer organisiert notwendige Hilfen und Maßnahmen unter Berücksichtigung von Wünschen und Lebensvorstellungen der zu Betreuenden, orientiert am Wohl des Betreuten und zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstverantwortung.
Falls eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist, kann das Betreuungsgericht der gesetzlichen Betreuerin bzw. Betreuer folgende Aufgabenbereiche zuweisen:
- Vermögenssorge
- Behördenangelegenheiten
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- Empfangnahme und Öffnen der Post
Einen ersten Eindruck gewinnen Sie mit einem Klick auf den Imagefilm der Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas.
Eine (anonyme) Online-Beratung zu allen Fragen des Betreuungsrechts und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Ergänzend zu unseren hauptamtlich geführten rechtlichen Betreuungen werden vom SkF e.V. Herford auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer für diese Aufgabe gewonnen und in ihrer Tätigkeit beraten, begleitet und fortgebildet. Dazu bieten wir Schulungen und regelmäßige Gesprächskreise an:
Schulungskurs I/2025
Datum | Themen |
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21.01.2025 | Teil I a Bedeutung der rechtlichen Betreuung |
04.03.2025 | Teil I b Das gerichtliche Betreuungsverfahren, wer kann Betreuer werden? |
15.04.2025 | Teil II a Aufgaben und Pflichten des Betreuers, Einkommens- und Vermögensverwaltung, Rechnung über die Verwaltung des Vermögens, Bericht des Betreuers |
13.05.2025 | Teil II b Genehmigungspflichten, Antrag auf Festsetzung der Vergütung |
10.06.2025 | Teil III Rechtsstellung des Betreuten und des Betreuers, Geschäftsfähigkeit, Geschäftsunfähigkeit Einwilligungsfähigkeit |
08.07.2025 | Teil IV Beendigung einer Betreuung, gerichtliche Kontrolle, Haftung und Versicherung, wo erhält ein Betreuer Hilfe und Unterstützung |
Gesprächskreise und Fortbildungen
Datum | Themen | Ort |
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III. Quartal 2025 | Gemeindehaus, St. Paulus, Kiebitzstr. 3, 32051 Herford | |
IV. Quartal 2025 | Gemeindehaus, St. Paulus, Kiebitzstr. 3, 32051 Herford |
Informationsveranstaltungen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen und dem neuen Betreuungsrecht zur Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer können Sie ebenfalls kostenlos bei uns in Anspruch nehmen.
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte diesem Flyer:
Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer individuellen Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung:
