Banken müssen ihrer gesetzlichen Pflicht beim Pfändungsschutzkonto nachkommen
Berlin, 15. Juni 2026. In Verschuldung geratene Menschen müssen durch ein Pfändungsschutzkonto besser geschützt werden. Das fordert die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) im Rahmen ihrer Aktionswoche. Der Gesetzgeber hat mit dem sogenannten P-Konto eine gesetzliche Regelung geschaffen, die das Existenzminimum (Miete, Lebensmittel, Energiekosten, Medikamente) verschuldeter Menschen sichern soll.
