
Mythos Neutralitätsgebot
Freie Jugendhilfe steht für einen demokratischen Diskurs – Kinder- und Jugendförderung ist auch Demokratieförderung – Keine Einschüchterung durch Scheinargumente!
Demokratiebildung und die Förderung junger Menschen gehören zum gesetzlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe. Freie Träger tragen dazu bei, demokratische Werte, Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und junge Menschen zu selbstbestimmtem und verantwortungsbewusstem Handeln zu befähigen.
Ein politisches Neutralitätsgebot für freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe besteht weder nach dem Grundgesetz noch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht. Freie Träger sind grundrechtlich geschützt und sollen sich im Rahmen ihres Auftrags für Demokratie, Menschenwürde und die Rechte junger Menschen einsetzen sowie demokratie- und menschenfeindlichen Positionen entschieden entgegentreten.
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